Wehrmedizinische Monatsschrift 5/2024

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Im Graubereich zwischen herkömmlichen Tabakerzeugnissen und nicht verkehrsfähigen Drogen hat sich in den letzten Jahren ein Markt für neue Oraltabakprodukte (Snus) und Nikotinbeutel entwickelt, der aus verschiedenen Gründen auch in der Bundeswehr Probleme mit sich bringen kann. Die sich ständig erweiternde Produktgruppe wird von der Tabakindustrie intensiv beworben und in ihrer Wirkung stark verharmlost. Gerade unter hoher Einsatz- und Übungsbelastung wird gerne zu diesen Produkten gegriffen, ohne deren Gefährlichkeit richtig einschätzen zu können. Der Konsum und der Besitz dieser Produkte sind in Deutschland statthaft, das Inverkehrbringen und auch der Bezug aus dem Ausland über den online-Handel sind hingegen rechtswidrig. Im Jahr 2023 wurde aufgrund dieser Rechtslage das Inverkehrbringen dieser Produkte in (Einsatz)-Liegenschaften der Bundeswehr untersagt. 

Anfang des Jahres 2024 wurde zudem eine breit angelegte Kampagne des Sanitätsdienstes zur Information der Truppe auf den Weg gebracht, um Konsumenten und Vorgesetzte vor diesen Produkten zu warnen. Um die Fachkreise im Sanitätsdienst und darüber hinaus ins Bild zu setzen, bilden drei aufeinander aufbauende Fachbeiträge aus Sicht des Verbraucherschutzes, des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und der Zahnmedizin den prominenten Schwerpunkt dieser Ausgabe, deren Lektüre ich Ihnen dringend ans Herz legen möchte. Die dort dargelegten Fakten sprechen für sich. In Kombination mit Koffeinbeuteln, Alkohol und mehr ist der Konsum von Snus- und Nikotinbeuteln hoch brisant. Mit einem interprofessionellen, gut vernetzten und konsequent verfolgten Ansatz wird es in der Bundeswehr gelingen, diese nicht ungefährliche Modeerscheinung einzudämmen! Von den Ersthelfern bis hin zur Suchtberatung sind alle gefragt!

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